Ratgeber · etwa 4 Minuten Lesezeit
Kosten und Absicherung klären.
Viele Behandlungen bei stressbedingten Beschwerden übernimmt die Krankenversicherung. Bei manchen Leistungen zahlen Sie zunächst selbst. Wer vorher fragt, erlebt später weniger Überraschungen.
Wer übernimmt welche Kosten?
Ein Überblick über die häufigsten Leistungen. Verbindlich ist immer die Auskunft Ihrer Versicherung.
In der Regel übernommen
Ärztliche und psychotherapeutische Behandlung
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Behandlungen durch Ärztinnen, Ärzte und zugelassene Psychotherapeuten. Verordnete Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sind ebenfalls abgedeckt, teils mit gesetzlicher Zuzahlung. Bei privaten Versicherungen hängt der Umfang vom Tarif ab.
In der Regel übernommen
Digitale Gesundheitsanwendungen
Ärztlich oder psychotherapeutisch verordnete DiGA bezahlt die gesetzliche Krankenkasse.
Mit Verordnung übernommen
Physiotherapie
Mit ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten, bei gesetzlicher Versicherung mit Zuzahlung. Ohne Verordnung zahlen Sie selbst.
Eigener Kostenträger
Berufskrankheit oder Arbeitsunfall
Hängen die Beschwerden mit einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall zusammen, kann die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse für weitere Behandlungen zuständig sein.
Häufig bezuschusst
Präventionskurse
Zertifizierte Kurse, etwa zur Stressbewältigung oder Entspannung, bezuschussen Krankenkassen häufig. Meist zahlen Sie zuerst und reichen danach die Teilnahmebescheinigung ein.
Meist selbst bezahlt
Heilpraktik, Akupunktur, TCM und Meditation
Diese Leistungen zahlen Sie in der Regel zunächst selbst. Private Versicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten je nach Tarif einen Teil oder alles.
Meist selbst bezahlt
Individuelle Gesundheitsleistungen
IGeL zahlen Sie selbst. Nur in Ausnahmefällen beteiligt sich die Versicherung, ganz oder anteilig.
In drei Schritten zur Klarheit
- Direkt nachfragenFragen Sie schon beim ersten Kontakt nach, wie abgerechnet wird: über die gesetzliche Kasse, privat oder als Selbstzahlung.
- Bei Ihrer Versicherung erkundigenKrankenkasse, Versicherung oder Berufsgenossenschaft sagen Ihnen, welche Leistungen abgedeckt sind. Lassen Sie sich wichtige Auskünfte schriftlich geben.
- Kostenübernahme vor Beginn beantragenIst eine Leistung nicht automatisch abgedeckt, können Sie selbst eine Kostenübernahme beantragen. Manche Behandlungen beginnen erst mit der Zusage. Warten Sie diese deshalb ab.
So helfen die Filter in der Suche
Unter „Absicherung“ können Sie die Suche nach der Abrechnung eingrenzen. Die Angaben stammen von den eingetragenen Fachleuten.
- Gesetzlich versichert
- Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen.
- Privat versichert
- Abrechnung mit privaten Versicherungen.
- Selbstzahlung
- Sie bezahlen die Leistung direkt.
- Erstattungsfähig
- Sie zahlen zunächst selbst. Je nach Versicherung ist eine Erstattung möglich.
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Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine persönliche Beratung oder Untersuchung. Stand: Oktober 2026.